Info
19. Januar 2010 von Thomas Niegisch
Information und Belehrung über individuelle Gesundheitsleistungen
Das Leistungsverzeichnis staffelt sich wie folgt:
- Nach einem vorbesprechenden Telefonat nimmt die erste Hypnose – Sitzungsstunde bis 120 Min. in Anspruch. Hierin enthalten sind ein Vorgespräch, bei dem Ihr Auftrag, sowie offene Fragen über Hypnose abgeklärt werden. Anschließend erhalten Sie Ihre erste Hypnose, welches in der Regel eine Entspannungshypnose ist. Weitere Sitzungsstunden nehmen bis 60 Min in Anspruch.
- Sie erklären, dass die von Thomas Niegisch durchgeführten Leistungen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten erfolgen.
- Die Bezahlung ist in bar am Ende einer jeden Sitzung zu erbringen.
- Sitzungen, die nicht spätestens 48 Stunden vor Termin fristgerecht abgesagt werden, werden mit dem jeweiligen Satz berechnet.
Allgemeine Hinweise:
- Am 02. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 784 / 03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
- Es wird von mir keine Garantie für eine erfolgreiche Hypnose übernommen. Der Grund des Erfolgs liegt in Ihrer persönlichen und geistigen Konstitution.
- Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit nicht die Dienste eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzt. Meine Tätigkeit als Hypnotiseur grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder des Heilpraktikers ab, indem keine Diagnose gestellt oder Heilversprechen abgegeben werden. Es werden von mir keine Leiden mit medizinischem Erfordernis oder Hintergrund behandelt oder Medikamente verabreicht. Sollten Sie sich zur Zeit wegen irgendeines Leidens in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit Ihrem Arzt. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Gesundheitsprävention.
